allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien abgeschlossenen Werkvertrages oder vereinbarten Auftrages.
  2. Alle vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht, ausgehändigt oder kommerziell genutzt werden.
  3. Auf bestimmte Vertragspositionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.
  4. Aktionspreise gelten grundsätzlich nur bei Bestellung innerhalb der angegebenen Gültigkeitsfristen.
  5. Unvorhersehbare, nachweisbare Preiserhöhungen durch Lieferanten werden weiter verrechnet.
  6. Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer.
  7. Ohne anderslautende, schriftliche Vereinbarung werden die Zahlungsbedingungen in einer internen Weisung geregelt.Übersteigt das Auftragsvolumen CHF 5‘000.00 sind nach Arbeitsfortschritt Situationszahlungen fällig Für verspätete Zahlungen ist ab dem 11. bzw. 31. Tag ein Verzugszins von 5 % geschuldet.
  8. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum.
  9. Retouren:
    Sonderartikel, Spezialanfertigungen und speziell beschaffte Artikel (nicht Lagerartikel) können nicht zurückgenommen werden.
    Wiederverkäufliche Lagerartikel in einwandfreiem, originalverpacktem Zustand werden nach vorheriger Absprache mit einem Abzug von 20 % des Verkaufspreises zurückgenommen. Die Weitergabe zusätzlicher Lieferantenabzüge bleibt vorbehalten. Allfällige Kosten für Rücktransporte werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
  10. Liefert der Bauherr dem Unternehmer das zu verarbeitende Material, so haftet er für die Qualität und Gebrauchstauglichkeit dieses Materials insbesondere der Zertifizierung durch das zuständige Amt. Jegliche diesbezügliche Haftung des Unternehmers wird wegbedungen.
    Die Verkaufs- und Montagebedingungen werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt und sind vor Beginn der Arbeiten gegenseitig zu unterzeichnen.
  11. Sollte der Bauherr bzw. Auftraggeber aus irgendeinem Grund mit einer Lieferung oder Leistung nicht zufrieden sein, dann bitten wir um sofortige Benachrichtigung, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung bzw. Leistung. Bei berechtigter Beanstandung wird nach Wahl des Herstellers Ersatz geliefert, die Ware repariert bzw. die Leistung nachgebessert oder eine Gutschrift erstellt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  12. Leistungen Dritter wie Baumeister-, Schreiner-, Gipser- und Malerarbeiten sowie Spitz- und Zuputzarbeiten, elektrische Installationen, Aussparungen und plastische Silikonfugen sind in unseren Preisen nicht enthalten.
  13. Der Unternehmer lehnt jegliche Haftung ab für Schäden, entstanden bei Sanierungs- oder Reparaturarbeiten, wie z.B. Kernbohrungen, Bohrarbeiten in Keramikplatten, Aufbohren von Konsolen oder Schlagen von Schlitzen in ältere Mauerwerke inkl. Verletzung von angrenzenden Wänden und die Beschädigung von Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen, entstandene Leckstellen beim Entfernen von Kalkrückständen beim Entkalken von Wassererwärmern, Entstopfen von Schmutzabwasserleitungen, angerostete Schrauben beim Öffnen von Gefässen oder Heizkesseln, Anbohren von Unterputz verlegten Leitungen, Kratzspuren am Boden, an Wänden oder Türen bei Kesselsanierungen, Ersatz von Wassererwärmern usw.
  14. Die Garantie beginnt mit dem Abschluss des Erbringens der Leistung oder mit dem Abgang der Lieferung ab Werk oder für Anlagen mit Inbetriebsetzung ab Ende der Inbetriebsetzung oder gültigem Übernahmeprotokoll. Insbesondere so, wie sie vom Hersteller in Form von Reparatur und Ersatz gewährt wird.
    Wir verpflichten uns während der Garantiefrist, auf schriftliche Aufforderung hin, die mangelhaften Teile unserer Lieferung oder Leistung so rasch als möglich nach unserer Wahl nachzubessern oder zu ersetzen.Als Mängel gelten nachweisbar schlechtes Material, fehlerhafte Konstruktion, mangelhafte Ausführung und Nichteinhalten der zugesicherten Spezifikation.
    Wegen Mängel irgendwelcher Art an Lieferungen oder Leistungen können wir keine Rechte und Ansprüche ausser den oben ausdrücklich genannten gewähren.
  15. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich.
  16. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmens.